Ein Kommentar zu den Geschehnissen rund um das Urteil zum Dortmunder Straßenstrich.
Prostitution darf nicht in Menschenhandel ausufern und genau dazu führte der Straßenstrich in Dortmund. Prostitution darf nur in Bordellen stattfinden und die Frauen und Männer müssen arbeitsrechtlich abgesichert sein und in die Sozialsysteme einzahlen. Natürlich müssen sie später von ihrer Rente leben können. Prostituierte sollen ihren Körper verkaufen dürfen, müssen sich dabei aber Regeln unterwerfen. Sie sollten geschult werden, ihre Rechte und Pflichten kennen und endlich anerkannt werden. Straßenprostitution bietet diesen Schutz nicht.
In Dortmund haben wir gesehen, dass 600 Frauen unter erbärmlichen Bedingungen für 10€ alles getan haben, was man von ihnen verlangt hat. Das Gelsenkirchener Urteil stößt jetzt die Tür für den Neubeginn dieses Elends auf. An anderer Stelle mit den alten Probleme. Das ist weder im Sinn der Kommunen, der Menschen in den betroffenen Gebieten und vor allem nicht im Sinn der Frauen und Männer, die von Sexarbeit leben. Dass ausgerechnet die Rechtsprechenden das anders sehen, kann ein gesunder Kopf nicht verstehen.
Autor: Andreas Cierpiol
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